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Beratung und Pflege
Neutral, persönlich und bei Ihnen zu Hause. Für die Information und Beratung entstehen Ihnen keine Folgekosten.
Beratungsbesuch für Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Wer Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Wir führen diesen gesetzlich vorgeschriebenen Besuch durch und sind dafür bei allen Pflegekassen zugelassen.
Der Besuch ist halbjährlich vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch auch vierteljährlich. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Wie viel Pflegegeld steht mir zu? Zum Pflegegeld-RechnerPflegeberatung (§ 7a SGB XI)
Persönliche und neutrale Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld zu allen Leistungen der Pflegeversicherung, abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.
Die Pflegekassen sind verpflichtet, Beratungstermine anzubieten.
Hilfsmittel und Wohnungsanpassung
- Beratung und Empfehlung von Hilfsmitteln für zu Hause
- Prüfung und Empfehlung von Umbauten, zum Beispiel im Bad, unter Berücksichtigung der Zuschüsse der Pflegeversicherung
Hilfe bei Anträgen
- Schwerbehindertenausweis und alle Anträge im Rahmen der Pflegeversicherung
- Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
- Landespflegegeld Bayern