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Pflegegutachten

Durch jahrelange Erfahrung und mehrfache Zertifizierung erstellen wir Gutachten für Privatpersonen und für Auftraggeber aus Justiz und Versicherung. Auf Wunsch bundesweit.

Für Privatpersonen

Ihr Pflegegrad scheint zu niedrig eingestuft? Dann lohnt sich ein zweiter Blick. Wir prüfen das Gutachten der Pflegekasse und unterstützen Sie im Widerspruchsverfahren.

Ist der Widerspruch erfolgreich, können Sie sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten lassen (§ 63 Abs. 1 SGB X).

Uns ist wichtig, jeden Fall einzeln zu betrachten. Jede Familie hat ihre eigenen Fragen, Unsicherheiten und manchmal auch Ängste. Wir nehmen uns Zeit dafür.

Für Gerichte, Anwälte und Versicherungen

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades nach SGB XI
  • Feststellung einer Notwendigkeit und Umfang häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V
  • Feststellung einer Hilfsbedürftigkeit für Berufsgenossenschaften nach § 44 SGB VII
  • Feststellung einer erforderlichen Grund- und Behandlungspflege sowie Betreuungsaufwand im Rahmen eines Schadensersatzes
  • Prüfung vorhandener Pflegegutachten

So läuft ein Gutachten ab

1ErstkontaktTelefonisch oder per Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und die Kosten.
2 Hausbesuch Begutachtung vor Ort, in Baden-Württemberg und Bayern, darüber hinaus nach Absprache.
3 Gutachten Sie erhalten ein schriftliches Gutachten. Auf Wunsch begleiten wir den Widerspruch.