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Pflegegutachten
Durch jahrelange Erfahrung und mehrfache Zertifizierung erstellen wir Gutachten für Privatpersonen und für Auftraggeber aus Justiz und Versicherung. Auf Wunsch bundesweit.
Für Privatpersonen
Ihr Pflegegrad scheint zu niedrig eingestuft? Dann lohnt sich ein zweiter Blick. Wir prüfen das Gutachten der Pflegekasse und unterstützen Sie im Widerspruchsverfahren.
Ist der Widerspruch erfolgreich, können Sie sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten lassen (§ 63 Abs. 1 SGB X).
Uns ist wichtig, jeden Fall einzeln zu betrachten. Jede Familie hat ihre eigenen Fragen, Unsicherheiten und manchmal auch Ängste. Wir nehmen uns Zeit dafür.
Für Gerichte, Anwälte und Versicherungen
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades nach SGB XI
- Feststellung einer Notwendigkeit und Umfang häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V
- Feststellung einer Hilfsbedürftigkeit für Berufsgenossenschaften nach § 44 SGB VII
- Feststellung einer erforderlichen Grund- und Behandlungspflege sowie Betreuungsaufwand im Rahmen eines Schadensersatzes
- Prüfung vorhandener Pflegegutachten
So läuft ein Gutachten ab
1ErstkontaktTelefonisch oder per Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und die Kosten.
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Hausbesuch
Begutachtung vor Ort, in Baden-Württemberg und Bayern, darüber hinaus nach Absprache.
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Gutachten
Sie erhalten ein schriftliches Gutachten. Auf Wunsch begleiten wir den Widerspruch.
Verzeichnisse und Mitgliedschaften
Gutachterverzeichnis der Landespflegekammer Rheinland-PfalzGutachterverzeichnis der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)Gutachterregister der Pflegekammer NRWMitglied beim Deutschen Sozialgerichtstag e.V.Eintrag bei der Deutschen GutachterauskunftSachverständigensuche des BDSFMitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger (BVFS)
Sie haben ein Gutachten erhalten und sind unsicher? Rufen Sie uns an: 07304 7685